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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PATIENTINNEN DER APT PHYSIKALISCHEN THERAPIE AM STADTPARK GMBH (KRANKENANSTALT)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

 

GELTUNGSBEREICH

Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Vertragsbeziehung zwischen der PatientIn und der Krankenanstalt geregelt. Für Rechte und Pflichten der Patienten gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, subsidiär die Bestimmungen des Landes- und des Bundeskrankenanstaltengesetzes und das ABGB.

 

AUFNAHME UND VERTRAGSGEGENSTAND

Die Aufnahme in die Krankenanstalt erfolgt nach Überweisung des Patienten durch einen niedergelassenen Arzt. In besonderen Fällen kann die Aufnahme von PatientInnen auch ohne Einweisung erfolgen. Die Aufnahme in die Krankenanstalt erfolgt durch faktische Handlung.

Die Krankenanstalt erbringt ambulante physikalische Therapien für die PatientIn.

 

ABRECHNUNG MIT DEN KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGERN

Die Verrechnung der durch die Krankenanstalt erbrachten Leistung(Therapie) erfolgt folgendermaßen:

Bei einem bestehenden Direktverrechnungsvertrag mit dem Krankenversicherungsträger der PatientIn, werden von Leistungen laut vom Versicherungsträger bewilligten Überweisungsschein mit dem entsprechenden Träger direkt verrechnet. Die Krankenversicherungsträger SVG, KFA, VAEB verrechnen direkt mit der PatientIn diverse Selbstbehalte, ausgenommen SVB, hier erfolgt eine direkte Rechnungslegung unsererseits.

Die Krankenanstalt übernimmt keine Haftung über die Höhe und den Umfang der Erstattungsbeträge des Krankenversicherungsträgers.

Die Krankenanstalt hat durch Aushang über bestehende Direktverrechnungsverträge zu informieren

 

KEINE KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENVERSICHERUNGSTRÄGER

Die Kosten bei Inanspruchnahme privater Leistungen bzw. Behandlungen auf eigenen Wunsch und Therapien deren Kosten nicht vom Sozialversicherungsträger übernommen werden bzw. von dem Überweisungs- bzw. Verordnungsschein nicht umfasst sind, sind im gesamten Ausmaß von der PatientIn zu übernehmen.

Weiters haftet die PatientIn für die Zahlung der tatsächlich konsumierten Leistungen  im Falle der gänzlichen oder teilweisen Ablehnung der Kostenübernahme – dies auch im Nachhinein – durch den Krankenversicherungsträger, aus welchen Gründen immer.

Da von den Krankenversicherungsträgern nicht rechtzeitig abgesagte bzw. unentschuldigt versäumte Termine nicht übernommen werden, werden diese ebenfalls der PatientIn auf eigene Kosten in Rechnung gestellt.

 

Termine sind immer 48 Stunden vorher abzusagen

Eine Ausnahme besteht im Krankheitsfall, wobei unbedingt eine Bestätigung vom Arzt vorzuweisen ist. Da von den Krankenversicherungsträgern nicht rechtzeitig abgesagte bzw. unentschuldigt versäumte Termine nicht übernommen werden, werden diese ebenfalls der PatientIn auf eigene Kosten in Rechnung gestellt.

 

VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT – AUSNAHME

Die Krankenanstalt unterliegt der Verschwiegenheitspflicht gemäß KAKuG bzw. steirischem KAG. Die PatientIn jedoch ermächtigt jedoch die Krankenanstalt, den Sozialversicherungsträger und privaten Zusatzversicherungen sowie die zuweisenden und /oder weiterbehandelnden ÄrztInnen, die notwendigen Auskünfte, insbesondere zur Einholung der Kostenübernahmeerklärung und für die Abrechnung sowie zur Weitergabe von Daten betreffend den Therapieverlauf, zu erteilen. Die Übermittlung erfolgt schriftlich sowie in den Formaten .xml bzw. .txt (Elda Schnittstelle, ELGA).

 

AUTOMATIONSUNTERSTÜTZTE DATENVERARBEITUNG – EDV

Die PatientIn ist mit der automatisationsunterstützten Verarbeitung seiner persönlichen Daten, der Daten zum Inhalt und Umfang der ärztlichen Leistungen als auch der Leistungen im Rahmen des Behandlungsvertrages einverstanden.

 

DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG

Die PatientIn ist – jederzeit widerruflich- damit einverstanden, dass die APT Physikalische Therapie Am Stadtpark GmbH personenbezogene Daten zur Unterstützung des Geschäftsverkehrs erhebt, um diese für die Gestaltung von personalisierter Information im Rahmen von PatientInnenbetreuung, Auftragsabwicklung, Verrechnung und Evidenz, wie auch zur Vorbereitung und Durchführung von eigenen Marketingaktionen einschließlich der Gestaltung und des Versandes von Werbemitteln in personalisierter Form zu nutzen und verwenden.

Darüber hinaus erklärt sich die PatientIn, mit der Weitergabe der Marketingdaten an verbundene Unternehmen, die das Leistungsangebot der APT Physikalische Therapie Am Stadtpark GmbH ergänzen einverstanden.

Sofern dies nicht gewünscht sein sollte, kann die PatientIn ihre Einwilligung, mündlich, telefonisch und schriftlich per E-Mail stadtpark@apt-gruppe.at jederzeit widerrufen.

 

ERSATZTHERAPEUT/ERSATZMASSEUR –THERAPEUTENWAHL

Dem Patientenwunsch betreffend Therapeut/Masseur wird bestmöglich entsprochen, allerdings kann zur Gewährleistung eines zeitlich bestmöglichen Therapieverlaufes bei kurzfristigen Terminabsagen der Krankenanstalt keinem speziellen Therapeutenwunsch nachgekommen werden. Grundsätzlich erfolgt eine Zuteilung zu einem geeigneten Ersatztherapeuten, alternativ eine Verständigung über eine Absage per Anruf, Mail oder SMS.

 

HAFTUNG FÜR WERTGEGENSTÄNDE

Für in den Räumlichkeiten der Krankenanstalt deponierte Wertgegenstände sowie für sonstige eingebrachte Sachen der PatientIn übernimmt die Krankenanstalt keine Haftung.

 

ANSTALTSORDNUNG – INTEGRIERENDER TEIL

Die PatientIn ist verpflichtet, die Anstaltsordnung (die einen integrierenden Bestandteil des Behandlungsvertrages dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PatientInnen bildet und zur Einsicht in der Rezeption aufhängt) einzuhalten und diese Verpflichtung auf Begleitpersonen und Besucher zu überbinden. Bei schweren Verstößen gegen die Bestimmungen der Anstaltsordnung ist die Krankenanstalt berechtigt, den Behandlungsvertrag unverzüglich aufzulösen und bei bestehender Therapiedürftigkeit der PatientIn auf dessen Kosten und Gefahr in einer anderen Krankenanstalt unterzubringen.

 

ERFÜLLUNGSORT – GERICHTSSTAND

Für alle aus dem Therapievertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich örtliche zuständige Gericht anzurufen. Erfüllungsort aller gegenseitigen Leistungen ist der Standort der Krankenanstalt Es gilt österreichisches Recht.

 

SCHLUSSBESTIMMUNG

Eine Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt nicht die Geltung aller übrigen Bestimmungen.

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