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FAQs

Häufig gestellte Fragen:

Wie komme ich zu meinen Terminen?

Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei uns vorbeikommen – den original Überweisungsschein von Ihrem Arzt mitbringen – denn nur so können wir die medizinischen Leistungen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen, bzw. nur mit dem Originalschein können Sie die Rechnung zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

An unserer Rezeption sind noch die allgemeinen Aufnahmeformalitäten zu erledigen, danach erhalten Sie Ihren persönlichen Therapieplan ausgehändigt!

 

Was muss ich zur Therapie mitnehmen?

Sie sollten in bequemer Kleidung kommen, Ihre Terminkarte, Befunde, Hausschuhe od. Sportschuhe, ein Badetuch oder ein Leintuch mit dabei haben.

 

Wie viel Zeit muss ich für meine Therapie vorsehen?

Die einzelnen Behandlungen dauern unterschiedlich lange – je mehr Therapien Sie verordnet bekommen haben – Physio, Massage, Fango, etc.   – um so mehr Zeit sollten Sie vorsehen –  bei drei Therapien- rechnen Sie mit ca 1-2 Stunden Aufenthaltszeit im Ambulatorium. Bei einer verordneten Physiotherapie (30min) rechnen Sie mit ca. 45 Minuten.

 

Habe ich immer denselben Physiotherapeuten?

Grundsätzlich behandelt Sie immer der gleiche Physiotherapeut, das wird bei der Terminvergabe berücksichtigt. Bei Verschiebungen von Therapie Terminen, versuchen wir  selbstverständlich Sie wieder beim gleichen Physiotherapeuten einzuteilen, was nicht immer gelingt, da die Termine bei den Physiotherapeuten nicht so kurzfristig verfügbar sind.

 

Kann ich Termine kurzfristig absagen?

Termine sind immer 48 Stunden vorher abzusagen. Eine Ausnahme besteht im Krankheitsfall, aber bitte unbedingt eine Bestätigung von Ihrem Arzt vorzuweisen, denn ansonsten sind wir angehalten entfallene, unentschuldigte Termine zu verrechnen.

 

Was passiert, wenn ich nicht absage und den Termin nicht einhalte?

Vor Therapiebeginn wird jede/r Patient/in darüber in Kenntnis gesetzt, dass – wenn nicht 48 Stunden vor der Therapie abgesagt wird und der Termin nicht eingehalten wird – eine Versäumnisrechnung gestellt wird. Der Betrag orientiert sich an den Tarifen, welche wir mit den Kostenträgern vereinbart haben.

Die Kostenträger kommen nicht für versäumte Termine auf, diese übernehmen nur Leistungen für tatsächlich geleistet Termine.

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